Derzeit installieren immer mehr Gefängnisse Systeme zur Blockierung von Mobiltelefonsignalen, und wir erhalten häufig Projektanfragen aus Gefängnissen. Im Laufe des Konsultationsprozesses wurden zahlreiche diskussionswürdige Themen angesprochen und uns wurden auch Möglichkeiten für sinnvolle Lösungen und Vorschläge geboten. Beispielsweise stellte ein Kunde Gesamtanforderungen für das Projekt zur Abschirmung von Mobiltelefonsignalen im Gefängnis und verlangte, dass das abgeschirmte Signal alle Bereiche innerhalb der Gefängnismauern zu 100 % abdecken muss. Sie betonten jedoch auch, dass Bürobereiche, bewaffnete Polizeipatrouillen sowie nahegelegene Wohn- und Industriegebiete außerhalb des Zauns nicht von Signalstörungen betroffen sein sollten. Es stellt sich die Frage, ob solche Gesamtprojektanforderungen im Hinblick auf die zu erwartenden Abschirmwirkungen sinnvoll und erreichbar sind. Wenn es als unangemessen erachtet wird, wie sollte das Mobilfunksignal-Interferenzsystem des Gefängnisses geplant und gestaltet werden?
Zunächst muss verstanden werden, dass das vom Mobilfunksignal-Interferenzsystem ausgesendete Abschirmsignal ein Hochfrequenzsignal ist. Die Übertragung und Abdeckung dieses drahtlosen Signals wird durch Faktoren wie die Art der verwendeten Richt- oder Rundstrahlantenne, die Richtung der Abdeckung und die Steuerung der Reichweite oder Entfernung beeinflusst. Allerdings lässt sich die Reichweite bzw. Distanz der drahtlosen Signalübertragung nur auf Makroebene steuern, genaue Distanzbeschränkungen sind derzeit nicht möglich. Es ist unwahrscheinlich, dass das Signal innerhalb der Gefängnismauern vollständig blockiert wird, während das Signal außerhalb der Gefängnismauern davon unberührt bleibt. In der Praxis empfehlen wir, darauf zu achten, dass das Abschirmsignal den Gefängniszaun vollständig abdeckt und gleichzeitig eine Pufferzone von mindestens 20 bis 50 Metern außerhalb des Zauns verbleibt. Innerhalb dieser Pufferzone kann es zeitweise zu Störungen des Systems durch Mobilfunksignale kommen.

Lassen Sie uns nun darüber sprechen, wie sinnvoll es ist, für die Signalabschirmung innerhalb der Gefängnismauern eine vollständige Abdeckung und keine toten Winkel zu fordern. Unser Vorschlag besteht darin, jeden Bereich des Gefängnisses in Schlüsselbereiche und Nicht-Schlüsselbereiche zu unterteilen. In Schlüsselbereichen wie sensiblen Bereichen und Hochsicherheitsbereichen ist es von entscheidender Bedeutung, eine vollständige Signalabdeckung und keine toten Winkel sicherzustellen. Für nicht wichtige Bereiche kann jedoch anhand spezifischer Umstände gezielt bestimmt werden, ob eine vollständige Abdeckung erforderlich ist. Zu den nicht wichtigen Bereichen innerhalb des Gefängnisses können Sicherheitsisolationsbereiche in der Nähe von Mauern, Außenplätze mit freier Sicht, öffentliche Aktivitätsbereiche und Korridore mit Überwachungskameras gehören. Der Grund für die Annahme, dass eine Signalabschirmung in diesen unkritischen Bereichen möglicherweise nicht erforderlich ist, ist einfach. Der Hauptzweck der Installation von Handy-Störsystemen in Gefängnissen besteht darin, zu verhindern, dass Häftlinge heimlich Mobiltelefone benutzen. Die Möglichkeit, dass Gefangene Mobiltelefone in den oben genannten nicht wichtigen Bereichen offen nutzen, ist äußerst gering. Der meistverkaufte Handy-Störsender.

Darüber hinaus trägt der Verzicht auf die Installation von Systemen zur Störung des Mobilfunksignals in nicht wichtigen Bereichen des Gefängnisses dazu bei, die Projektkosten zu senken und Investitionen zu sparen. Dies bedeutet keine Einschränkung der Ausstattung oder der technischen Möglichkeiten. Wenn das Gefängnis über ausreichende Haushaltsmittel verfügt und bereit ist, viel in den Aufbau eines perfekten Mobilfunk-Signalstörsystemprojekts zu investieren, unterstützen wir einen solchen Schritt voll und ganz!