In den letzten Jahren haben viele Haftanstalten im Rahmen ihrer digitalen Infrastrukturprojekte Mobilfunk-Signalstörsysteme eingeführt und installiert. Diese Störsender Systeme wurden in Haftanstalten effektiv eingesetzt. Einige fragen sich jedoch möglicherweise, ob ein solches System notwendig ist, da kriminelle Tatverdächtige ab dem Moment, in dem sie die Haftanstalt betreten, keine Mobiltelefone mehr mit sich führen dürfen.
Gemäß den regulären Haftverfahren der Haftanstalt werden das Mobiltelefon und andere persönliche Gegenstände des Verdächtigen bei seiner Ankunft in der Haftanstalt vorübergehend beschlagnahmt und erst nach Verlassen der Haftanstalt zurückgegeben. Aus dieser Perspektive erscheint es unnötig, ein Handy-Signalstörsystem zu installieren, da es unter normalen Umständen in der Haftanstalt keine Mobiltelefone geben sollte.

Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. In einer Haftanstalt oder einem Gefängnis sind neben dem Verdächtigen selbst verschiedene Mitarbeiter mit der Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung beschäftigt. Dazu gehören Gefängniswärter, Köche, Ärzte, Wartungspersonal usw. Bedauerlicherweise entzogen oder umgingen einige von ihnen aus egoistischen Motiven das Überwachungssystem der Haftanstalt und brachten ihre persönlichen Mobiltelefone ohne Erlaubnis in die Haftanstalt mit. Darüber hinaus könnten sie diese Telefone sogar an Verdächtige weitergeben.
Sobald der Straftäter das Mobiltelefon beherrscht, kann er damit heimlich mit der Außenwelt kommunizieren. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. In früheren Nachrichtenberichten wurde immer wieder von Vorfällen berichtet, bei denen kriminelle Tatverdächtige private Mobiltelefone nutzten, um Rache zu üben, weitere kriminelle Aktivitäten zu organisieren und andere böswillige Aktivitäten durchzuführen. Der Zweck der Installation eines Mobilfunksignal-Interferenzsystems in der Haftanstalt besteht daher darin, kriminellen Verdächtigen die Nutzung von Mobiltelefonen zur Kontaktaufnahme mit der Außenwelt zu verbieten und zu verhindern und sie wirksam vom Einfluss der Außenwelt zu isolieren.

Nun stellen wir eine weitere Frage: Muss das in der Haftanstalt installierte Mobilfunk-Störsystem eine 100-prozentige Abdeckung bieten? Die Antwort ist nein. In der Praxis können wichtige Präventionsbereiche priorisiert werden. Beispielsweise sollten sich Handy-Störsysteme auf diskrete und relativ kleine Räume konzentrieren, in denen Einzelpersonen Menschenansammlungen vermeiden und allein sein können. Beispiele für solche Bereiche sind bestimmte öffentliche Hallen, Spielplätze im Freien, Freiflächen und direkt überwachte Orte. Andererseits besteht in Bereichen, in denen keine Sicherheit erforderlich ist oder in denen Überwachungskameras die Aktivität direkt überwachen können, möglicherweise kein Bedarf für die Installation eines Handy-Störsenders. Dies liegt daran, dass Verdächtige seltener an öffentlichen Orten oder in von Kameras überwachten Bereichen offen Mobiltelefone benutzen.