Design der Signalabdeckung des 5G-Signalstörsenders im Gefängnis

In jüngster Zeit wird die Installation von 5G-Signalstörsendern in Gefängnissen immer häufiger. Während des Konsultationsprozesses treten jedoch bestimmte Probleme auf. Während beispielsweise die Gesamtanforderung darin besteht, sicherzustellen, dass das abgeschirmte Signal 100 % des Bereichs innerhalb der Gefängnismauern abdeckt, besteht die Notwendigkeit, bestimmte Bereiche außerhalb der Mauern vor den Auswirkungen der abgeschirmten Signale zu schützen. Zu diesen Bereichen gehören Büroräume außerhalb der Mauern, bewaffnete Polizeipatrouillen sowie nahegelegene Wohngebäude und Fabriken.

Es ist wichtig klarzustellen, dass es sich bei dem abgeschirmten Signal, das von einem 5G-störsender ausgesendet wird, um ein Hochfrequenzsignal handelt. Obwohl die Übertragung und Abdeckung dieses Funksignals durch den Typ der verwendeten Antenne (direktional oder omnidirektional) beeinflusst werden kann, kann es nur innerhalb einer bestimmten Reichweite oder Entfernung gesteuert werden. Allerdings ist die Erzielung einer präzisen Steuerung der Reichweite oder Entfernung der drahtlosen Signalübertragung derzeit auf eine Steuerung auf Makroebene beschränkt. Dies bedeutet, dass eine punktgenaue Kontrolle der Signalreichweite nicht möglich ist. Bei der Planung eines Abschirmsystems mit den Gefängnismauern als Grenze wird daher empfohlen, sicherzustellen, dass das abgeschirmte Signal innerhalb des umzäunten Bereichs abgedeckt wird. Es empfiehlt sich, außerhalb des Zauns eine Pufferzone von ca. 20 bis 50 Metern zu lassen. Innerhalb dieser Pufferzone kann es zeitweise zu Signalmaskierungseffekten kommen.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, jeden Bereich innerhalb des Gefängnisses in Schlüsselbereiche und Nicht-Schlüsselbereiche zu unterteilen. In Schlüsselbereichen sollte der 5G-Signalstörsender eingesetzt werden, um eine umfassende Signalabdeckung ohne tote Winkel zu gewährleisten. Was Nicht-Schlüsselbereiche betrifft, sollte die Notwendigkeit einer vollständigen Abdeckung anhand der spezifischen Anforderungen jedes Bereichs beurteilt werden. Zu den nicht wichtigen Bereichen innerhalb des Gefängnisses können Warnisolationszonen in der Nähe der Mauern, Außenplätze mit weiten Ausblicken, öffentliche Aktivitätsbereiche sowie Hallen oder Korridore gehören, in denen Videoüberwachungssysteme installiert sind. Darüber hinaus kann der Verzicht auf die Installation von Störsendern in nicht wichtigen Bereichen dazu beitragen, die Projektbaukosten zu senken und Investitionen zu sparen.

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